Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die der Beklagte auf Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 und 3 Einigungsvertrag (fortan: Abs. 4 Ziff. 2 und 3 EV) gestützt hat.
Der im Jahre 1935 geborene Kläger ist Dr. -Ing. habil. und seit Februar 1980 an der Universität R als Dozent für Technische Mechanik im Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik beschäftigt.
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