LAG Baden-Württemberg, vom 09.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 55/11
ArbG Mannheim, vom 11.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 106/11
Kündigung wegen Kirchenaustritts
BAG, Urteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen 2 AZR 579/12
DRsp Nr. 2013/7796
Kündigung wegen Kirchenaustritts
Der Austritt eines im verkündigungsnahen Bereich eingesetzten Mitarbeiters einer ihrer Einrichtungen aus der katholischen Kirche kann die - ggf. außerordentliche - Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.Orientierungssätze:1. Tritt ein Sozialpädagoge, der in einer von der Caritas getragenen Kinderbetreuungsstätte beschäftigt ist, aus der katholischen Kirche aus, kann dies die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ist der Arbeitnehmer ordentlich nicht mehr kündbar, kann eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gerechtfertigt sein.
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