LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.11.2013
12 Sa 223/13
Normen:
SGB IX § 84 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 22.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 2854/10

Kündigung wegen häufiger KurzerkrankungenNegative Prognose für gesundheitliche EntwicklungAnhörung des Betriebsrats

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.11.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 223/13

DRsp Nr. 2014/15998

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen Negative Prognose für gesundheitliche Entwicklung Anhörung des Betriebsrats

Eine negative Prognose kann bereits aus häufigen Fehlzeiten über einen längeren Referenzzeitraum in der Vergangenheit abgeleitet werden.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. September 2010 - 15 Ca 2854/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 84 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten.

Die Beklagte ist ein Unternehmen, das mit mehr als 10 Arbeitnehmern Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen F. erbringt. Der ... 1968 geborene, verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger war seit dem 3.09.2004 bei der Beklagten als Luftsicherheitsassistent im vollkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb beschäftigt und verdiente zuletzt € 1.700,00 brutto monatlich. Dem Arbeitsverhältnis lag der Arbeitsvertrag vom 31.08.2004 zugrunde (Bl. 8 d.A.).