Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer am 11.11.1994 gegenüber der Klägerin ausgesprochenen außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Die am 24.05.1945 geborene Klägerin war seit dem 01.09.1969 bei den Medizinischen Einrichtungen der Universität zu Köln als Krankenschwester beschäftigt. Seit Mitte 1988 arbeitete sie in der Angiologie/Angiographie, ein Bereich, der Teil der kardiologischen-pneumologischen-angiologischen Labors der Klinik III für Innere Medizin ist.
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