LAG Hamm - Urteil vom 12.04.1994
6 Sa 1839/93
Normen:
BGB § 123 Abs. 1, § 622 ;
Fundstellen:
AuR 1994, 309
BB 1994, 1288
EzBAT § 53 BAT Anfechtung Nr. 2
LAGE § 123 BGB Nr. 19
Vorinstanzen:
ArbG Detmold - 2 Ca 49/93 - 17.08.93,

Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines ausländerfeindlichen Textes - Anfechtung einer Eigenkündigung

LAG Hamm, Urteil vom 12.04.1994 - Aktenzeichen 6 Sa 1839/93

DRsp Nr. 2001/14509

Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines ausländerfeindlichen Textes - Anfechtung einer Eigenkündigung

1. Hat ein mittlerweile 61-jähriger Arbeitnehmer, der sich seit fast 15 Jahre beanstandungsfrei geführt hat, das sog. "Asylbetrüger"-Pamphlet vervielfältigt und innerhalb des Betriebes an einer Pinnwand angeheftet, wird ein verständiger Arbeitgeber nicht das Mittel der Kündigung in Erwägung ziehen. 2. Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, eine Eigenkündigung gemäss § 123 Abs. 1 BGB anzufechten, wenn er zu dieser aufgrund einer Kündigungsandrohung des Arbeitgebers veranlasst worden war.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1, § 622 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Klägers am 31.12.1992 geendet hat. Der Kläger war seit dem 01.04.1978 bei dem beklagten L. beschäftigt. Er wurde in dem vom V unterhaltenen Landesmuseum als Tischler eingesetzt. Das monatliche Bruttoeinkommen des Klägers belief sich zuletzt auf 3.400,-- DM.

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des BAT Anwendung. Der Kläger war bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert.