EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 40
FA 1998, 97
LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57
NZA-RR 1997, 381
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 04.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1368/96
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Abbruchs Alkoholtherapie
LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1997 - Aktenzeichen 8 Sa 1673/96
DRsp Nr. 2002/8519
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Abbruchs Alkoholtherapie
Die Entscheidung des Arbeitnehmers, nach einer erfolgreichen Entziehungskur die zunächst aufgenommenen Besuche in einer Selbsthilfegruppe von anonymen Alkoholikern abzubrechen, weil er sich hiermit überfordert fühlt, gehört zum privaten Lebensbereich. Hiermit verletzt er keine Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Selbst wenn er dem Arbeitgeber, der einen solchen Besuch einer Selbsthilfegruppe verlangt, vortäuscht, er setze diese Besuche fort, rechtfertigt dies keine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.