»Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Nachweisgesetz ohne "Niederschrift" i. S. d. Gesetzes gelassen hat, hat mit verschärfter Substantiierung konkret darzulegen, wann von wem und unter welchen Umständen dem Arbeitnehmer Aufgaben zur dauerhaften Erledigung unmißverständlich übertragen worden sind, wenn er Unterlassungen des Arbeitnehmers in einem Bereich behauptet, der über den Kern seines Berufsbildes hinausgeht. Das Risiko von Mißverständnissen und Unklarheiten trägt in solchem Fall der Arbeitgeber.«