LAG Köln - Urteil vom 16.03.1995
6 Sa 395/94
Normen:
BGB § 140 § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 ;
Fundstellen:
EzA § 140 BGB Nr. 22
LAGE § 140 BGB Nr. 11
NZA-RR 1996, 5
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 8/3 Ca 1074/92 - 28.02.94,

Kündigung: Umdeutung einer wirksamen außerordentlichen in eine fristgerechte Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 16.03.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 395/94

DRsp Nr. 2001/4187

Kündigung: Umdeutung einer wirksamen außerordentlichen in eine fristgerechte Kündigung

1. Die Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung kommt dann in Betracht, wenn sich aus der Erklärung des Kündigenden als wirtschaftlich gewollte Folge ergibt, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden, und wenn dies dem Gekündigten erkennbar war.2. Einer solchen Umdeutung steht nicht entgegen, daß der Arbeitgeber wenig später ausdrücklich noch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen hat, die ihrerseits wegen des zu diesem Zeitpunkt eingreifenden Schwerbehindertenschutzes rechtsunwirksam ist.

Normenkette:

BGB § 140 § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung vom 11.12.1992 und einer vorsorglich erklärten fristgerechten Kündigung vom 16.12.1992, die dem Kläger am 11.12. bzw. 18.12.1992 zugegangen sind. Der Rechtsstreit betrifft ferner Vergütungsansprüche für die Zeit nach Ausspruch der Kündigungen.