Kündigung: Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung - Frage der Sittenwidrigkeit
LAG Berlin, vom 03.10.1988 - Aktenzeichen 9 Sa 61/88
DRsp Nr. 1992/11700
Kündigung: Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung - Frage der Sittenwidrigkeit
Auch eine sittenwidrige und deshalb nichtige außerordentliche fristlose Kündigung kann in eine fristgerechte umgedeutet werden. Ob die so umgedeutete Kündigung ihrerseits sittenwidrig ist, ist eine andere Frage.
Normenkette:
BGB §§ 138, 140, 626 Abs. 1;
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