Die Parteien streiten über den Beendigungszeitpunkt ihres Heuerverhältnisses und über Zahlungsansprüche des Klägers.
Der Kläger war bei der beklagten Reederei seit dem 26. Oktober 1997 als Kapitänsablöser beschäftigt. Der letzte Heuerschein vom 7. März 1998 sah einen Dienstantritt des Klägers auf der "MS M." Ende Mai 1998 und eine Befristung des Heuerverhältnisses auf zwölf Monate vor.
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