ArbG Frankfurt/Main, vom 11.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2514/94
Kündigung: Rechtsmissbrauch - Unwirksamkeit
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.12.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 720/95
DRsp Nr. 2001/14979
Kündigung: Rechtsmissbrauch - Unwirksamkeit
1. Ist einem Arbeit- oder Dienstnehmer die unbeschränkte Berechtigung zur Begründung bzw. Fortsetzung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses eingeräumt worden, so ist der Ausspruch einer Kündigung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unwirksam ("dolo-agit"-Einwand).2. § 37 Abs. 2GmbHG gilt grundsätzlich nicht im Verhältnis zu Mitgesellschaftern einer GmbH bei der Begründung oder Beendigung von Rechtsverhältnisses zwischen der GmbH und ihnen.