LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.06.2012
14 Sa 185/12
Normen:
KSchG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 20.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5676/11

Kündigung per eMail

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2012 - Aktenzeichen 14 Sa 185/12

DRsp Nr. 2012/21817

Kündigung per eMail

kein Leitsatz vorhanden

Voraussetzung der Klagefrist i.S. des § 4 KSchG ist das Vorliegen einer schriftlichen Kündigung; eine Kündigung per e-Mail erfüllt das Formerfordernis des § 623 BGB nicht.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Dauer einer Kündigungsfrist und um Vergütungszahlungen einschließlich einer Widerklage. In der Berufung gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.12.2011 ist Gegenstand die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.12.2011.

Der Kläger ist 56 Jahre alt, verheiratet und war bei der Beklagten, die mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt, auf Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 15.02.2011 (Bl. 229 d.GA.) seit dem 01.03.2011 als Director Sales beschäftigt. Ob der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, ist streitig.

1. 2. 3. 1. 2. 1. 2.