Kündigung: ordentliche Kündigung wegen politischer Äußerungen im Betrieb - Aktion 5 Mahnminuten für den Frieden
LAG Düsseldorf, vom 14.06.1984 - Aktenzeichen 14 Sa 332/84
DRsp Nr. 1992/11734
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen politischer Äußerungen im Betrieb - Aktion "5 Mahnminuten für den Frieden"
Parteipolitische Äußerungen eines Arbeitnehmers im Betrieb rechtfertigen nicht ohne weiteres eine ordentliche Kündigung, insbesondere wenn sie nicht geeignet sind, den Betriebsfrieden zu stören.