ArbG Siegburg, vom 18.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 923/95
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Erkrankungen
LAG Köln, Urteil vom 15.11.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 195/96
DRsp Nr. 2001/5949
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Erkrankungen
Über vier Jahre lang anhaltende Krankheitsausfälle in einem Umfang von stets mehr als 20% (bezogen auf 220 mögliche Arbeitstage im Jahr) - noch dazu mit steigender Tendenz - reichen aus, um eine negative Zukunftsprognose für eine krankheitsbedingte Kündigung zu indizieren, so dass sie einer Entscheidung zugrunde zu legen ist, wenn es dem Arbeitnehmer nicht gelingt, die Vermutung auszuräumen.