Kündigung: ordentliche Kündigung wegen beharrlicher Verweigerung der geschuldeten Arbeit
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.06.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 2054/94
DRsp Nr. 2001/15017
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen beharrlicher Verweigerung der geschuldeten Arbeit
1. Ein Fahrer eines Lkw ist nur dann nicht zu Ladetätigkeit verpflichtet, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausschließliche Lenktätigkeit vereinbart ist.2. Eine entgegenstehende Verkehrsanschauung ist dem Gericht nicht bekannt.3. Allein daraus, dass ein als Müllader eingestellter Arbeitnehmer nach Erwerb der Fahrererlaubnis etwa 7 Jahre als Kraftfahrer beschäftigt worden ist, lässt sich eine Vereinbarung über seine Lenktätigkeit nicht entnehmen.