ArbG München, vom 13.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 67/94
Kündigung: Kündigungsberechtigung beim Anstellungsverhältnis mit einer Stadt - betriebsbedingte Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
LAG München, Urteil vom 14.09.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 114/95
DRsp Nr. 2002/15088
Kündigung: Kündigungsberechtigung beim Anstellungsverhältnis mit einer Stadt - betriebsbedingte Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
1. Beim Anstellungsverhältnis mit einer bayerischen Stadt ist Kündigungsberechtigter nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) nicht der Oberbürgermeister, sondern der Stadtrat.2. § 55BAT schließt das Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht aus, vielmehr sind personen- und verhaltensbedingte Kündigungen möglich und ebenso betriebsbedingte Änderungskündigungen. Jedoch berechtigt die Schließung einer städtischen Schule den Arbeitgeber nicht zu einer außerordentlichen Beendigungskündigung i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 BAT.
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