Der 47jährige Kläger, der verheiratet und gegenüber 7 Kindern unterhaltsverpflichtet ist, war seit dem 30. April 1980 bei der Beklagten auf deren Betriebsstelle Schachtanlage H - als Hauer beschäftigt, und zwar gegen einen Bruttomonatslohn von zuletzt ca. 3600,-- DM. Die Beklagte führt untertägige Vortriebsarbeiten für Bergwerke aus. Sie hält eine Personalreserve von 32 % vor, wovon 19 % auf Urlaub/Freischichten, 7 % auf lange Krankheiten und Unfallausfälle sowie 6 % auf Kurzerkrankungen und kurzfristige Ausfälle entfallen.
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