LAG Thüringen - Urteil vom 05.09.2000
7 Sa 654/99
Normen:
KSchG §§ 1 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 02.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2018/98

Kündigung: Kündigung auf Verlangen - Verzicht auf Kündigungsschutz und weitere Ansprüche

LAG Thüringen, Urteil vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 7 Sa 654/99

DRsp Nr. 2002/15239

Kündigung: Kündigung auf Verlangen - Verzicht auf Kündigungsschutz und weitere Ansprüche

»1. Zur Kündigung auf Verlangen. 2. Zur Auslegung der auf dem Kündigungsschreiben vermerkten und vom Arbeitnehmer unterschriebenen Klausel: 'Kündigung anerkannt, keine Anforderungen mehr an die Firma'.«

Normenkette:

KSchG §§ 1 4 ;

Tatbestand

Der Kläger stand seit 1995 bei den Beklagten im bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis, das auf jeden Fall aufgrund seiner Eigenkündigung vom 20.09.1999 zum 08.10.1999 beendet ist (Bl. 87 d. A.). Der Streit geht um die Wirksamkeit zweier unter dem 26.08.1998 ausgesprochener Arbeitgeberkündigungen.

Am 25.08.1998 erhielt der Kläger ein auf den 26.08.1998 datiertes Kündigungsschreiben zum 31.10.1998 (Bl. 5 d. A.), am 27.08.1998 ein ebenfalls auf den 26.08.1998 datiertes Kündigungsschreiben zum 23.09.1998 (Bl. 4 d. A.). Die Kündigungserklärung zum 23.09.1998 enthält auf der beim Arbeitgeber verbliebenen Ausfertigung den von den Beklagten vorformulierten und vom Kläger unterschriebenen Zusatz: "Kündigung anerkannt, keine Anforderungen mehr an die Firma ..." (Bl. 16 d. A.).