1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Mai 2010 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch eine von der Beklagten erklärte ordentliche betriebsbedingte Kündigung vom 28. Oktober 2009 zum 31. Dezember 2009 beendet worden ist.
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