ArbG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.01.2007
1 Ca 6262/06
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 ;

Kündigung eines Brokers während der Probezeit bei fehlender Vertrauensbasis - ausreichende Mitteilung der Kündigungsgründe an Betriebsrat auch bei zweifelhafter Überzeugungskraft

ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.01.2007 - Aktenzeichen 1 Ca 6262/06

DRsp Nr. 2007/23236

Kündigung eines Brokers während der Probezeit bei fehlender Vertrauensbasis - ausreichende Mitteilung der Kündigungsgründe an Betriebsrat auch bei zweifelhafter Überzeugungskraft

1. Nach dem Grundsatz der subjektiven Determinierung ist der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm die Arbeitgeberin die aus ihrer Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat; dazu ist der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden.2. Legt die Arbeitgeberin in ihrem Anhörungsschreiben ausführlich dar, aus welchen Gründen sie eine fehlende Vertrauensbasis für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer sieht, reicht dies für die Anhörung des Betriebsrats auch, auch wenn die Überzeugungskraft der dem Betriebsrat mitgeteilten Einschätzung anzweifeln oder die Haltung der Arbeitgeberin als etwas engstirnig zu erachten ist; die Anforderungen an die Information des Betriebsrats bleiben durch eine solche Bewertung gewahrt.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit ordentlicher Kündigungen der Beklagten.