I. Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13. November 2007 -
II. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis durch die schriftliche Erklärung der Beklagten vom 8. Dezember 2005 nicht beendet wurde, sondern über den 31. März 2007 hinaus fortbesteht.
III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Revision wird zugelassen.
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