Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2021 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 89 % und die Beklagte 11 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Kündigungen und über Ansprüche der Klägerin auf Weiterbeschäftigung, Annahmeverzugsvergütung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie einen hilfsweise von ihr geltend gemachten Wiedereinstellungsanspruch.
1. 2. a) b) 3. 4. 5. a) b) c) d) e) f) g) h) 1. 2. 3. 1. 2. a. b. 3. 4. 5. a. b. c. d. e. f. g. h. 6. 7. a. b. 1. 2. 3.
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