Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Kündigungen und über das Weiterbeschäftigungsverlangen der Klägerin.
1. b. 2. 3. 4. 1. 2. 3.
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