Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2021 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2021 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 87 % und die Beklagte 13 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Kündigungen und über Ansprüche des Klägers auf Weiterbeschäftigung, Annahmeverzugsvergütung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie einen hilfsweise von ihm geltend gemachten Wiedereinstellungsanspruch.
1. 2. a) b) 3. 4. 5. a) b) c) d) e) f) g) h) 6. 1. 2. a. b. 3. 4. 5. a. b. c. d. e. f. g 1. 2.
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