Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2021 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Kündigungen und über Ansprüche des Klägers auf Weiterbeschäftigung, Annahmeverzugsvergütung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie einen hilfsweise von ihm geltend gemachten Wiedereinstellungsanspruch.
1. 2. a) b) 3. 4. 5. a) b) c) d) e) f) g) h) 1. 2. a. b. 3. 4. 5. a. b. c. d. e. f. g. h. 6. 1. 2.
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