ArbG Bonn, vom 05.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 9134/94
Kündigung: dringende betriebliche Erfordernisse
LAG Köln, Urteil vom 08.05.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 764/95
DRsp Nr. 2001/6050
Kündigung: dringende betriebliche Erfordernisse
Der Entschluss des Arbeitgebers, die Belegschaft um eine bestimmte Zahl generell zu verkleinern, ist eine unternehmerische Entscheidung im Sinne des Kündigungsschutzrechts.