OLG Celle, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 16/06
LG Hildesheim, vom 10.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 84/05
Kündigung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht; Anwendungsbereich des BetrAVG
BGH, Beschluß vom 15.10.2007 - Aktenzeichen II ZR 236/06
DRsp Nr. 2008/2869
Kündigung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht; Anwendungsbereich des BetrAVG
»a) Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden. Wie sich diese Kündigung auf eine erteilte Versorgungszusage auswirkt, ist eine Frage der konkreten Gestaltung im Einzelfall.b) Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich des BetrAVG, es sei denn, es wäre ihm ein ihn besser stellendes Versprechen gegeben worden.c) Für die Feststellung der Insolvenzreife hat die Handelsbilanz indizielle Bedeutung.«