Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2013 - 19 Ca 3972/12 - teilweise abgeändert und die Klage, soweit sie nicht durch Teilurteil - 16/7 Sa 139/13 - entschieden worden ist, insgesamt abgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Kläger 4/7 und die Beklagte 3/7 zu tragen. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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