LAG Köln - Urteil vom 11.04.2016
2 Sa 655/15
Normen:
BGB § 626;
Fundstellen:
NZA-RR 2016, 407
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 19.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3007/14

Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem beurlaubten Beamten wegen Beendigung der Beurlaubung

LAG Köln, Urteil vom 11.04.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 655/15

DRsp Nr. 2016/8662

Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem beurlaubten Beamten wegen Beendigung der Beurlaubung

Wird einem beurlaubten Beamten, der befristet Sonderurlaub zur Arbeitsleistung bei einem Tochterunternehmen der DTAG erhalten hat, kein Sonderurlaub mehr gewährt und ist dieser auch nicht bereit, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, kann die Arbeitgeberin den Konflikt zwischen Arbeitsverhältnis und Beamtenverhältnis durch personenbedingte Kündigung zum Ende der Sonderurlaubserlaubnis auflösen. Die Arbeitgeberin muss es nicht tolerieren, dass ein Beamter seinen Arbeitsvertrag unter offener Verletzung der Verpflichtungen aus dem Beamtenverhältnis erfüllen will. Die Beschäftigung des hierdurch vertragsbrüchig werdenden Beamten ist der Arbeitgeberin unzumutbar.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.05.2015 - 1 Ca 3007/14 - teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 5.