1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 13.07.2011, Az. 1 Ca 154 c/11, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung.
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