OLG Nürnberg - Urteil vom 30.03.2022
12 U 3303/19
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 29.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen O 1527/18

Kündigung des Anstellungsvertrags eines GeschäftsführersBefristeter Ausschluss einer ordentlichen KündigungAblauf einer Kündigungsfrist nach Ende der BefristungBeginn einer Kündigungsfrist

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 - Aktenzeichen 12 U 3303/19

DRsp Nr. 2022/7146

Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers Befristeter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung Ablauf einer Kündigungsfrist nach Ende der Befristung Beginn einer Kündigungsfrist

1. Ein befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses (Geschäftsführer-Anstellungsvertrags) steht der Wirksamkeit einer solchen Kündigung - selbst wenn sie während der Zeit der Befristung ausgesprochen wird - nicht entgegen, wenn die Kündigungsfrist erst nach Ende der Befristung abläuft.2. Zur Frage, ob die Kündigungsfrist in diesem Falle bereits mit Zugang der ordentlichen Kündigung oder erst mit dem Ende der Befristung zu laufen beginnt.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 29.07.2019, berichtigt mit Beschluss vom 17.09.2019 (Az. 2 HK O 1527/18), wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer I genannte Endurteil des Landgerichts Regensburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Beschluss