Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - maßgeblicher Zeitpunkt
LAG Berlin, vom 29.08.1988 - Aktenzeichen 12 Sa 40/88; 12 Sa 59/88
DRsp Nr. 1992/11701
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - maßgeblicher Zeitpunkt
Bei der Überprüfung einer betriebsbedingten Kündigung, die auf den Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes gestützt wird, ist für die Frage, ob ein anderer geeigneter Arbeitsplatz frei ist oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wird, nicht ausnahmslos der Zeitpunkt der Kündigung maßgebend. Die Kündigung ist vielmehr auch dann sozialwidrig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes absehbar und damit die Kündigung als Möglichkeit erkennbar war, ein anderer Arbeitsplatz frei war, der vom Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung - durch eine Neueinstellung - neu besetzt worden ist (Abweichung von BAG AP Nr 16 zu § 1KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - DB 1984, 2703 -).