LAG Berlin, ArbG Berlin, vom 03.09.1999vom 21.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1006/99 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 33441/98
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Voraussetzungen und Sozialauswahl außerhalb der Geltung des KSchG
BAG, Urteil vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 2 AZR 15/00
DRsp Nr. 2002/7703
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Voraussetzungen und Sozialauswahl außerhalb der Geltung des KSchG
1. Soweit im Fall der Kündigung unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, hat auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, ein durch Art. 12GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren (BVerfGE 97, 169 - DRsp-ROM Nr. 1998/4747 -). Eine Kündigung, die dieser Anforderung nicht entspricht, verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242BGB) und ist deshalb unwirksam.
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