Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 06.12.1942 geborene Kläger ist seit dem 01.07.1970 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als Diplomingenieur zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 9.250,-- DM beschäftigt. Der Kläger ist verheiratet und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet. Die Beklagte ist ein Unternehmen auf dem Gebiet der Kraftwerkstechnik mit Sitz in O Ihr Geschäftsbereich umfaßt den Kraftwerks- und Anlagenbau von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme.
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