Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 10.02.1951 geborene Kläger ist seit dem 01.07.1981 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als Diplom-Ingenieur zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 9.000,-- DM beschäftigt. Er führt unter anderem mathematische und verfahrenstechnische Berechnungen für den Rohrleitungs- und Kesselbau durch. Der Kläger ist verheiratet und seiner getrennt lebenden Ehefrau sowie drei Kindern unterhaltsverpflichtet.
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