Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 04.05.1950 geborene Kläger ist seit dem 01.04.1981 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als Konstrukteur zu einem monatlichen Bruttogehalt von 6.150,-- DM beschäftigt. Der Kläger ist verheiratet und zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Die Beklagte ist ein Unternehmen auf dem Gebiet der Kraftwerkstechnik mit Sitz in O Ihr Geschäftsbereich umfaßt den Kraftwerks- und Anlagenbau von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme.
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