Der am 13.01.42 geborene Kläger stand seit dem 4.05.92 als Tiefbaupolier in den Diensten der Beklagten. Er gehörte dem Wahlvorstand für die im April 1998 durchgeführte Betriebsratswahl an.
Mit Schreiben vom 25.06.98 (Abl. Bl. 3 d.A.) kündigte die Beklagte dem Kläger wegen Betriebsstillegung zum 31.12.98.
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