Die Klägerin war seit 4.7.1985 als angestellte Gruppenleiterin bei der Beklagten beschäftigt gegen ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 3.000,-- DM brutto. die Beklagte bietet gruppendynamische Trainingsprogramme zur zielkontrollierten Gewichtsabnahme an. Das Trainingsprogramm wurde in der Vergangenheit bundesweit von etwa vierhundert bei der Beklagten beschäftigten Gruppenleiterinnen in Gruppenveranstaltungen durchgeführt.
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