Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 20.02.1940 geborene Kläger ist seit April 1963, nach Angaben der Beklagten seit dem 13.04.1964 bei dieser als Inbetriebnahmetechniker/-inspektor beschäftigt. Die Beklagte ist ein Unternehmen auf dem Gebiet der Kraftwerkstechnik mit Sitz in Oberhausen. Ihr Geschäftsbereich umfaßt den Kraftwerks- und Anlagenbau von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme.
Mit Schreiben vom 27.05.1997 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 30.09.1998 unter Hinweis auf einen Interessenausgleich/Sozialplan, ausweislich dessen dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 36.000,-- DM zustehe.
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