ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 536/96
Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit: Alternativarbeitsplatz; unterwertiger Arbeitsplatz; Einkommenseinbußen; Initiativlast des Arbeitgebers; Zumutbarkeit
LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 1110/96
DRsp Nr. 2000/2218
Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit: Alternativarbeitsplatz; unterwertiger Arbeitsplatz; Einkommenseinbußen; Initiativlast des Arbeitgebers; Zumutbarkeit
»1. Der Entschluß des Arbeitgebers, im Betrieb auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten, ist eine Unternehmerentscheidung, die nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegt; eine gewisse mit der Personalreduzierung einhergehende Leistungsverdichtung auf den verbleibenden Arbeitsplätzen ist hinzunehmen (wie BAG v. 24. 04. 1997 - 2 AZR 352/96- ).
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