1. Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Dem liegt ausweislich des Tatbestandes des Urteils des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 07.06.2012 -
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