ArbG Karlsruhe, vom 15.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 350/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Verzögerung der Genesung
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995 - Aktenzeichen 19 Sa 3/95
DRsp Nr. 2002/7802
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Verzögerung der Genesung
Im Einzelfall kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer nicht alles unterlässt, was seine Genesung verzögert.