Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen versuchten Diebstahls von Kundendaten und Abwerbung
LAG Berlin, Urteil vom 04.07.1991 - Aktenzeichen 14 Sa 12/91
DRsp Nr. 2002/8149
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen versuchten Diebstahls von Kundendaten und Abwerbung
1. Hat der Arbeitnehmer versucht, eine Kopie gespeicherter Kunden- und Betriebsdaten für einen von ihm geplanten Konkurrenzbetrieb zu erlangen, rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber.2. Das ernstliche und beharrliche Einwirken des Arbeitnehmers auf Kollegen, künftig für seinen neuen Betrieb zu arbeiten, stellt sich auch ohne Verleitung zu einem Vertragsbruch der Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber als unzulässige Abwerbung dar.