ArbG Bonn, vom 30.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1761/94
Kündigung; außerordentliche Kündigung wegen versuchten Diebstahls; Urteil: Zustellung an Anwalt nach beendetem Mandatsverhältnis
LAG Köln, Urteil vom 22.01.1996 - Aktenzeichen 3 Sa 722/95
DRsp Nr. 2001/6099
Kündigung; außerordentliche Kündigung wegen versuchten Diebstahls; Urteil: Zustellung an Anwalt nach beendetem Mandatsverhältnis
1. Stellt das Arbeitsgericht das Urteil einem Rechtsanwalt zu, dem die Partei wirksam die Prozessvollmacht entzogen hat, so ist die Zustellung unwirksam. Sie wird nicht dadurch geheilt, dass die Partei dem Rechtsanwalt nachträglich wieder Prozessvollmacht erteilt.2. Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen versuchten Diebstahls.