I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der seitens des Betriebsrates verweigerten Zustimmung zu einer fristlosen Kündigung seitens der Antragstellerin gegenüber dem Beteiligten zu 3).
Der Arbeitnehmer Dirk Scharenberg (Beteiligter zu 3) ist seit 1989 in dem Betrieb der Arbeitgeberin in Jülich als Schweißer/Monteur beschäftigt. Er ist Betriebsratsmitglied seit dem 19.04.1993 und der Vorsitzende des dreiköpfigen Gremiums.
Die Antragstellerin hat mit mehreren Betreibern von Kraftwerken Rahmenabkommen getroffen, wonach sie verpflichtet ist, auf Anforderung Revisionsarbeiten zu übernehmen oder nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, und zwar regelmäßig während einer Stillstandsperiode der Kraftwerke.
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