Der am 5. August 1932 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 25. September 1972 bei der Beklagten beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte das Ein- und Auslagern von Rohren und Profilstäben im Rohrlager sowie das Be- und Entladen von Lastkraftwagen. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 5. Mai 1990 Anwendung.
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