Der Kläger wendet sich gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses und fordert seine Weiterbeschäftigung.
Er ist am 03.07.1940 geboren und war seit dem 01.09.1971 als Verwaltungsangestellter bei dem Köln-Nord beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Bundesangestellten-Tarifvertrag Anwendung. Nachdem der Kläger zunächst in der Archiv-Verwaltung, später in der Bücherei, der Prämienstelle sowie der Lohnsteuerstelle gearbeitet hatte, waren ihm seit dem 17.04.1979 Aufgaben eines Bearbeiters und verantwortlichen Kontenführers in der Finanzkasse zugewiesen. Er war in die Vergütungsgruppe V c der Anlage 1 a zum
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