ArbG Düsseldorf, vom 03.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2624/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.1993 - Aktenzeichen 19 Sa 1360/92
DRsp Nr. 2002/8835
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
1. Kommt eine Arbeitnehmerin einer später für rechtmäßig befundenen Versetzungsanordnung trotzt wiederholter Aufforderungen unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen auch nach ihrem erstinstanzlichen Unterliegen nicht zunächst nach, so kann dieses ihre fristlose Entlassung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung rechtfertigen.
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