LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.01.1993
19 Sa 1360/92
Normen:
BGB §§ 282 315 Abs. 1 § 611 Abs. 1 § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1993, 146
BB 1993, 1149
LAGE § 626 BGB Nr. 70
MDR 1993, 658
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 03.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2624/92

Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.1993 - Aktenzeichen 19 Sa 1360/92

DRsp Nr. 2002/8835

Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

1. Kommt eine Arbeitnehmerin einer später für rechtmäßig befundenen Versetzungsanordnung trotzt wiederholter Aufforderungen unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen auch nach ihrem erstinstanzlichen Unterliegen nicht zunächst nach, so kann dieses ihre fristlose Entlassung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung rechtfertigen.