ArbG Krefeld, vom 27.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 465/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen angedrohter Arbeitsverweigerung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1996 - Aktenzeichen 3 Sa 1185/96
DRsp Nr. 2002/8546
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen angedrohter Arbeitsverweigerung
Stellt der Arbeitgeber in unmittelbarem Anschluss an die erstmalige Ankündigung einer Arbeitsverweigerung definitiv den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Aussicht, falls der Arbeitnehmer nicht umgehend einer Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung abschließt, so begibt er sich bei anschließendem Kündigungsausspruch selbst der Möglichkeit, sich später auf eine Beharrlichkeit des Arbeitnehmerverhaltens berufen zu können.