LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.03.1996
7 Sa 719/95
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 § 626 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 140 ; WRV Art. 137 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 402/94

Kündigung: außerordentliche Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters, der sich um seelsorgerische Unterstützung wegen einer außerehelichen Beziehung geoffenbart hat

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.03.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 719/95

DRsp Nr. 2001/15141

Kündigung: außerordentliche Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters, der sich um seelsorgerische Unterstützung wegen einer außerehelichen Beziehung geoffenbart hat

Es verstößt gegen die guten Sitten und gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn eine Kirche das Wissen, das ihr ein kirchlicher Arbeitnehmer mit der Bitte um seelsorgerischen Beistand offenbart hat, gegen den Arbeitnehmer mit dessen fristloser Entlassung verwertet.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 § 626 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 140 ; WRV Art. 137 Abs. 3 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 24.04.1997 - 2 AZR 268/96 = DRsp-ROM Nr. 1997/6366 -.

Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 26.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 402/94